Fördermöglichke...
Förderung des Kreis Borken
Kreisweit organisierte Jugendverbände haben im Kreis Borken folgende Möglichkeiten Förderungen zu erhalten:

Hier können Jugendhäuser, -verbände, Vereine, Initiativen und natürlich Kinder und Jugendliche Beratung und Informationen von A wie Anträge über J wie Juleica bis Z wie Zeltlager zur Kinder- und Jugendarbeit erhalten.
Darüber hinaus bieten die Städte mit eigenem Jugendamt ebenfalls Förderungen für viele Veranstaltungen an. Im Kreis Borken sind das die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Ruft dort in der Stadtverwaltung an und fragt nach dem jeweiligen Jugendamt - dort hilft man euch weiter.
Landesjugendplan NRW
Der BDKJ erhält aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NW) öffentliche Zuschüsse zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Zuschüsse werden vom BDKJ an die Mitgliedsverbände und Untergliederungen weitergeleitet. Grundlage sind die Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan NRW.
Der Kinder- und Jugendförderplan NRW umfasst verschiedene Förderpositionen. Die Position I ist der Förderung der Jugendverbände gewidmet. Aus dieser Position werden Angebote der Freizeitarbeit, der außerschulischen Bildung, der Kinder- und Jugenderholung sowie besonderer Formen der Partizipation und Interessenvertretung durch junge Menschen gefördert. Außerdem wird die Fort- und Weiterbildung von Ehren- und Hauptamtlichen unterstützt.
Darüber hinaus wird aus dem Kinder- und Jugendförderplan der Verdienstausfall bei Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe erstattet.
Stiftungsdatenbank des BDKJ
Hier geht es zur Stiftungsdatenbank des BDKJ Diözesanverbandes. Ihr benötigt allerdings auch als aktive Mitglieder ein Passwort. Das erfahrt ihr per Anruf im Büro des Diözesanverbandes!
Kirchlicher Jugendplan
Und hier findet ihr Anträge und Informationen zum kirchlichen Jugendplan, der religiöse Massnahmen unterstützt. Auf der Webseite ein wenig nach unten scrollen.